Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 05/2021

Fahrplan zu Hasskriminalität und Hatespeech als EU-Straftat – KOM

04.03.2021Newsletter

Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2021 einen Fahrplan zu Hasskriminalität und Hatespeech als EU-Straftat veröffentlicht. Interessenträger haben bis zum 20. April 2021 die Gelegenheit, sich daran zu beteiligen.

Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz sind in der gesamten EU seit einigen Jahren auf dem Vormarsch – sie stehen in fundamentalem Widerspruch zu den gemeinsamen Werten der Union und ihrer Mitgliedstaaten. Im Rahmen des Fahrplans will die Kommission aus diesem Grund evaluieren, ob Hasskriminalität und Hatespeech in den Katalog der EU-Straftaten des Art. 83 Abs. 1 AEUV aufgenommen werden sollen. Bei diesen sog. EU-Straftaten handelt es sich um besonders schwerwiegende Straftaten mit grenzüberschreitendem Bezug. Eine Harmonisierung materiellen Strafrechts ist bei ihnen in Form einer Festlegung von Minimumstandards möglich. Art. 83 Abs. 1 UAbs. 2 zählt Straftatbestände aus den Bereichen Terrorismus, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, illegaler Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption, Fälschung von Zahlungsmitteln, Computerkriminalität und organisierte Kriminalität auf, gemäß UAbs. 3 kann der Rat einstimmig andere Kriminalitätsbereiche aufnehmen.

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