Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 05/2021

Urteil zur Besetzung freier Richterstellen am polnischen Obersten Gericht – EuGH

04.03.2021Newsletter

Der EuGH hat am 2. März 2021 in der Rechtssache C-824/18 A.B. u.a. entschieden, dass Teile des polnischen Gesetzes über den Landesjustizrat in Bezug auf die Ernennung von Richtern am Obersten Gericht gegen das Unionsrecht verstoßen.

Hintergrund ist eine Beschwerde gegen die im August 2018 getroffene Entscheidung des polnischen Landesjustizrates, dem Präsidenten der Republik Polen keine Vorschläge zur Ernennung auf Richterstellen des Obersten Gerichts in Polen zu unterbreiten und stattdessen andere Kandidaten für diese Stellen vorzuschlagen. In seinem Urteil entschied der EuGH, dass die schrittweisen Änderungen des polnischen Gesetzes über den Landesjustizrat, die zur Folge haben, dass die effektive gerichtliche Kontrolle der Entscheidungen des Landesjustizrats, mit denen dem Präsidenten der Republik Kandidaten für das Amt eines Richters am Obersten Gericht unterbreitet werden, entfallen ist, gegen das Unionsrecht verstoßen können. Im Fall eines erwiesenen Verstoßes verpflichtet der Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts das nationale Gericht, solche Änderungen unangewendet zu lassen.

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