Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 05/2021

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung in Estland – EuGH

04.03.2021Newsletter

Der EuGH hat am 2. März 2021 in der Rechtssache H.K gegen Prokuratuur (C-746/18) entschieden, dass ein strafrechtlichen Zwecken dienender Zugang zu einem Verkehrs- oder Standortdatensatz elektronischer Kommunikationen, der es ermöglicht, genaue Schlüsse auf das Privatleben zu ziehen, nur zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder zur Verhütung ernster Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gewährt werden darf.

Gegenstand des Verfahrens ist die im Rahmen eines Strafverfahrens durch eine Staatsanwaltschaft in Estland verfügte Auswertung auf Vorrat gespeicherter Kommunikationsdaten. Der Beschuldigte hatte die Rechtswidrigkeit der Verwendung dieser Daten gerügt. Der vorlegende Oberste Gerichtshof in Estland hatte den EuGH um Prüfung der Vereinbarkeit der Maßnahme mit der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie) ersucht. Der EuGH hat nun entschieden, dass das Unionsrecht überdies einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die Staatsanwaltschaft befugt ist, einer Behörde für strafrechtliche Ermittlungen Zugang zu diesen Daten zu gewähren.

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