Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 07/2021

Konsultation über Antiterrorrichtlinie – KOM

01.04.2021Newsletter

Die Europäischen Kommission führt derzeit bis zum 16. Juni 2021 eine Konsultation über die Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung durch. Diese dient der Vorbereitung für den in Art. 29 Abs. 2 der Richtlinie vorgesehenen Evaluationsbericht, der dem Rat bis zum 8. September 2021 vorgelegt werden soll.

Durch die Richtlinie wurde ein EU-Rechtsrahmen einschließlich einheitlicher Definitionen terroristischer Straftatbestände festgelegt. Er dient dem Informationsaustausch und der Zusammenarbeit der nationalen Behörden. Die Richtlinie enthält zudem Mindestvorschriften für die Festlegung von Sanktionen von Straftaten in diesem Bereich und umfasst Maßnahmen zum Schutz, zur Unterstützung und zur Hilfe für Opfer des Terrorismus.

Durch die Konsultation sollen Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz und der europäische Mehrwert der Richtlinie evaluiert werden, einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Grundrechte und Grundfreiheiten, Nichtdiskriminierung und Rechtsstaatlichkeit. Konkret befasst sich Frage 15 mit den grundrechtlichen Auswirkungen inklusive dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, auf ein unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte.

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