Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 08/2021

Konsultation über Zugriff auf zentrale Bankkontenregister zur Prävention und Strafverfolgung – KOM

16.04.2021Newsletter

Die Europäische Kommission führt derzeit bis zum 28. April 2021 eine Konsultation über den Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf die vernetzten nationalen zentralen Bankkontenregister durch. Diese dient der Vorbereitung einer entsprechenden Richtlinie.

Die Mitgliedstaaten sind aus der Geldwäsche-Richtlinie dazu verpflichtet, solche nationalen Register zu unterhalten, so dass natürliche wie juristische Personen rasch identifiziert und Bankkonten kontrolliert werden können. Auf diese sollen die Zentralstellen für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIUs) und die Strafverfolgungsbehörden zugreifen können. Mit der Richtlinie soll nun eine Vernetzung der Systeme und damit ein vereinfachter Zugriff auf die Register anderer Mitgliedstaaten erreicht werden. Dies würde der Kommission zufolge zu einer entscheidenden Beschleunigung des Informationsaustauschs im Bereich von Prävention und Strafverfolgungsbehörden führen.

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