Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 09/2021

Bericht zur Umsetzung des Transparenzregisters – EP

29.04.2021Newsletter

Das EP hat am 27. April 2021 mit 645 zu 5 Stimmen bei 49 Enthaltungen auf der Plenarsitzung in Brüssel seinen Bericht über den Abschluss der interinstitutionellen Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister angenommen.

Der Bericht der zuständigen Berichterstatterin Danuta Hübner (EVP/PL) trägt der Einigung zwischen Kommission, Rat und EP, die am 15. Dezember 2020 gebilligt wurde, Rechnung, dass jede der Institutionen sich auf der Grundlage einer individuellen institutionellen Entscheidung auf spezifische Maßnahmen im Hinblick auf die Konditionalitäten und zu Transparenz verpflichtet. Dabei soll ein koordiniertes Vorgehen der unterzeichnenden Organe im Hinblick auf eine transparente und ethische Interessenvertretung festgelegt werden. Abgedeckt werden sollen dabei Tätigkeiten, die von Interessenvertretern mit dem Ziel durchgeführt werden, auf die Formulierung oder Umsetzung von Politik oder Rechtsvorschriften oder auf die Entscheidungsprozesse der unterzeichnenden EU-Institutionen Einfluss zu nehmen. Keine Anwendung finden soll die Vereinbarung auf Rechts- und sonstige professionelle Beratung im Rahmen einer Mandant-Vermittler-Beziehung, welche im Rahmen der Mitteilung präzisiert wird.

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