Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 09/2021

Mehrwertsteuerbefreiung für „soziale“ Tätigkeit des Anwalts – EuGH

29.04.2021Newsletter

Der EuGH hat am 15. April 2021 in der Rechtssache C-846/19 EQ / Administration de l’Enregistrement des Domaines et de la TVA entschieden, dass die Tätigkeit eines Anwalts zum Schutz nicht geschäftsfähiger Erwachsener grundsätzlich eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt. Diese kann aber von der Mehrwertsteuer befreit sein.

Eine Befreiung ist möglich, wenn die betreffenden Dienstleistungen eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden sind. Zudem muss der Anwalt für das Unternehmen, das er zu diesem Zweck betreibt, eine Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter besitzen.

Im Ausgangsfall ging es um einen bei der luxemburgischen Rechtsanwaltskammer zugelassenen Rechtsanwalt EQ, welcher eine Tätigkeit als Vertreter nicht geschäftsfähiger Erwachsener ausführt. Die luxemburgische Steuerverwaltung forderte im Jahr 2018 Nachzahlungen von Mehrwertsteuerbeträgen von ihm. EQ ist der Ansicht, dass es sich bei seiner Tätigkeit nicht um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt, welche der Mehrwertsteuer unterliegt, die Steuerverwaltung sieht dies angesichts der anwaltlichen Tätigkeit anders.

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