Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 09/2021

Zustimmung zum Handels- und Kooperationsabkommen mit dem UK – EP

29.04.2021Newsletter

Das EP hat am 28. April 2021 mit 660 zu 5 Stimmen bei 32 Enthaltungen seine Zustimmung zum Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erklärt. Die Abgeordneten begrüßen das Abkommen ausdrücklich, auch wenn sie den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU für einen historischen Fehler halten.

Ebenfalls an diesem Tag angenommen hat das EP eine Entschließung darüber, wie es das Abkommen bewertet und welche Erwartungen es nun hat. Die Abgeordneten fordern darin beispielsweise ein Mitspracherecht bei der Umsetzung und Überwachung des Abkommens. Sie betonen zudem, dass der Frieden auf der Insel Irland sichergestellt werden müsse.

Die Entschließung erkennt zudem, dass die Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich bei der Strafverfolgung und justiziellen Zusammenarbeit eine beispiellos enge Zusammenarbeit mit einem Drittland darstelle. Begrüßt werden auch die Regeln über die Aussetzung und Beendigung dieses Teils des Abkommens, insbesondere die Konditionalität mit der EMRK. Hingegen wird bedauert, dass Forderungen des EP über einen gemeinsamen Ansatz im Bereich Asyl und Grenzen nicht verfolgt wurde und dass die justizielle Zusammenarbeit im Zivilrecht nicht Eingang in das Abkommen gefunden hat. In Bezug auf letzteres müsse so schnell wie möglich eine Einigung erzielt werden. Zudem solle die EU ihren Beschluss über die Möglichkeit, dass das Vereinigte Königreich Vertragspartei des Übereinkommens von Luga bleibt, sehr sorgfältig prüfen. Ferner fordert das EP die Kommission dazu auf, alle verfügbaren Instrumente wie Listungsverfahren zu nutzen, um das Vereinigte Königreich davon abzuhalten, unfaire Praktiken im Bereich von Besteuerung und Geldwäsche anzuwenden. Am 24. Dezember 2020 hatten die Verhandlungspartner eine Einigung über das Abkommen getroffen, dieses ist nun seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar. Wenn der Rat das Abkommen noch vor dem 30. April 2021 billigt, kann es am 1. Mai 2021 in Kraft treten.

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