Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 10/2021

Studie über Digitalisierung Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit im Strafprozess – CEPS/QMUL

14.05.2021Newsletter

Die gemeinsame Task Force des Centre for European Studies (CEPS) und der Queen Mary Universität London (QMUL) hat sich mit einem im Mai 2021 veröffentlichten Bericht mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Strafjustiz in Bezug auf den Schutz der Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit befasst. Darin wurden mehrere Herausforderungen der Digitalisierung identifiziert – betroffen ist auch die Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung.

Wenn im Zuge der Digitalisierung die besonderen Bedürfnisse der Verteidigung nicht berücksichtigt werden, besteht die Gefahr, dass die Waffengleichheit unterlaufen wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn nur Anklage und Gericht vollumfänglich auf elektronische Unterlagen zugreifen können.

Untersucht wurden ferner die Auswirkungen des stark gestiegenen Rückgriffs auf Videokonferenztechnologien und weiterer Technologien im Zuge der Pandemie. Diesbezüglich betont die Expertengruppe, dass dadurch zwar einerseits ein Funktionieren der Justiz in der Krise gewährleistet werden konnte, andererseits dürften solche Technologien nach der Pandemie nicht ohne umfassende Folgenabschätzung eingesetzt werden. Ferner würden im Zuge von Digitalisierungsvorhaben die Grenzen zwischen Strafjustiz, Sicherheit und Strafverfolgung verwischt. Ferner behandelt der Bericht die Diskriminierungsproblematik und den menschlichen Faktor im Strafprozess.

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