Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 13/2021

EuHB trotz Amnestie – EuGH

24.06.2021Newsletter

Die Generalanwältin Kokott hat sich am 17. Juni 2021 in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache AB u. a. (C-203/20) mit der Frage befasst, ob ein Europäischer Haftbefehl (EuHB) in Amnestie-Fällen möglich ist. In bestimmten Konstellationen soll der Grundsatz ne bis in idem nach Art. 50 der EU-Grundrechtecharta nicht entgegenstehen.

Dabei soll es sich um Fälle handeln, in denen die Strafsache zunächst ohne Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der betroffenen Personen aufgrund einer Amnestie rechtskräftig eingestellt wurde, die Einstellungsentscheidung aber mit der Aufhebung der Amnestie ihre Wirkung verloren hat. Die Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren gelte nicht für das Verfahren zur Aufhebung der Amnestie und könne mithin nicht die Anwendung der EU-Grundrechtecharta in solchen Fällen begründen. Im Ausgangsfall ging es um die Entführung des Sohnes des damaligen slowakischen Staatspräsidenten im Jahre 1995. 1998 wurde eine Amnestie durch den damaligen slowakischen Premierminister erlassen, woraufhin das bereits eingeleitete Strafverfahren eingestellt worden war. 2017 wurde diese Amnestie aufgehoben.

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