Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 14/2021

Übergangsverordnung zu Kindesmissbrauch im Internet – EP

09.07.2021Newsletter

Das EP hat am 6. Juli 2021 mit 537 zu 133 Stimmen bei 24 Enthaltungen das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen über eine Übergangsverordnung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet formell angenommen. Die BRAK hatte sich im Vorfeld vehement für den Schutz der anwaltlichen Vertraulichkeit ausgesprochen, so dass die nun vom EP verabschiedete Verordnung die nationalen Vorschriften über u.a. das anwaltliche Berufsgeheimnis unberührt lässt. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission hatte dies nicht vorgesehen.

Die Übergangsverordnung enthält eine Rechtsgrundlage für die freiwillige Suche, Aufdeckung und Meldung von Materialien, die dem Kindesmissbrauch unterfallen, durch die Anbieter von Internet-Kommunikationsdienstleistungen. Sie ist erforderlich geworden, da seit 21. Dezember 2020 der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation vollständig anwendbar ist und dadurch bestimmte Online-Kommunikationsdienste wie Webmail oder Messaging-Dienste in den Anwendungsbereich der e-Privacy-Richtlinie 2002/58/EC gefallen sind. Diese Richtlinie enthält jedoch keine Rechtsgrundlage für die freiwillige Verarbeitung von Inhalten zum Zwecke der Aufdeckung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet, weswegen die Anbieter zu diesem Datum ihre Mitwirkung einstellen mussten, soweit es keine entsprechenden nationalen Regelungen gibt.

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