Evaluierungsbericht über Europäische Ermittlungsanordnung – KOM
Die Europäische Kommission hat ihren Evaluierungsbericht über die Umsetzung der Richtlinie über die europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen veröffentlicht. Sie kommt darin zu dem Schluss, dass es nach wie vor Probleme hinsichtlich bestimmter Kernvorschriften der Richtlinie in zahlreichen Mitgliedsstaaten gibt.
Bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist am 22. Mai 2017 hatten nur zwei Mitgliedstaaten die Kommission über die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen unterrichtet, acht Mitgliedstaaten teilten ihre Maßnahmen in den darauffolgenden Tagen und Wochen mit, im Juli leitete die Kommission schließlich Vertragsverletzungsverfahren gegen 13 Mitgliedstaaten ein. Die nun festgestellten Mängel betreffen unter anderem die Gründe für die Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung. Zur Veröffentlichung dieses Berichts ist die Kommission nach Art. 37 der Richtlinie verpflichtet. In den Bericht flossen auch Rückmeldungen einer Konsultation aus dem letzten Herbst mit ein, an der sich die BRAK beteiligt hatte.
Weiterführender Link:
- Bericht der Kommission (Juli 2021)