Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 15/2021

Familiennachzug bei subsidiärem Schutz – EGMR

23.07.2021Newsletter

Der EGMR hat sich in einem Grundsatzurteil vom 9. Juli 2021 für einen Kompromiss zwischen Menschenrechten und Migrationskontrolle hinsichtlich einer Wartefrist für den Familiennachzuges bei subsidiär Schutzberechtigten ausgesprochen.

Im Fall M.A. v. Denmark, Az. 6697/18 ging es um einen syrischen Antragstellen und ein dänisches Gesetz von 2015, welches den Familiennachzug ausnahmslos erst nach einer Frist von drei Jahren erlaubt. Auch Deutschland hat den Familiennachzug zunächst für zwei Jahre ausgesetzt. Der Gerichtshof urteilte nun, dass die dänische Regel rechtswidrig sei, gleichwohl dürfe man zwischen regulären Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten unterscheiden und letzteren größere Belastungen aufbürden. Die EMRK schützt nicht nur Einzelpersonen, sondern soll zugleich eine staatliche Migrationskontrolle ermöglichen. Eine generelle Ausschlussfrist von zwei Jahren ist demnach in Ordnung, darüber hinaus muss der Einzelfall geprüft werden.

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