Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 15/2021

Jahresbericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU 2021 veröffentlicht – KOM

23.07.2021Newsletter

Die Europäische Kommission hat am 20. Juli 2021 mit dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 den zweiten Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union veröffentlicht.

Ziel des jährlich erscheinenden Berichts ist es, die Transparenz im Bereich Rechtsstaatlichkeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu erhöhen und das notwendige Bewusstsein zu schaffen, damit Rechtsstaatlichkeit einen hohen Platz auf der Agenda der EU einnimmt. In den Bericht fließen Beiträge aus allen EU-Mitgliedstaaten ein und es werden positive und negative Entwicklungen in der gesamten EU dargelegt. Der Bericht wird darüber hinaus von Länderkapiteln zu der spezifischen Situation in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten begleitet. Auch die BRAK wurde im Rahmen von virtuellen Länderbesuchen der Kommission in die Erstellung des Berichts miteingebunden. Eine zentrale Erkenntnis des diesjährigen Berichts ist, dass erste positive Entwicklungen in den EU-Mitgliedsstaaten in den in der ersten Ausgabe des Rechtsstaatlichkeitsberichts bemängelten Bereichen zu beobachten sind. Dennoch bestehen im Hinblick auf einzelne EU-Mitgliedstaaten im Bereich des Mediensektors und der Unabhängigkeit der Justiz nach wie vor Bedenken. Das deutsche Justizwesen und die Gewaltenteilung werden im länderspezifischen Bericht für Deutschland als gut funktionierend beschrieben.

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