Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 15/2021

Konsultation über horizontale Gruppenfreistellungsverordnungen – KOM

23.07.2021Newsletter

Die Europäische Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation in Vorbereitung der Überarbeitung der Horizontal-GVOs (HGVO) Verordnung (EU) Nr. 1217/2010 (Gruppenfreistellungsverordnung für Vereinbarungen für Forschung und Entwicklung/FuE-GVO) und Verordnung (EU) Nr. 1218/2010 (Gruppenfreistellungsverordnung für Spezialisierungsvereinbarungen/Spezialisierungs-GVO) durch. Ebenfalls überarbeitet werden sollen die horizontalen Leitlinien. Die Konsultation läuft bis zum 5. Oktober 2021.

Die Kommission hatte beide Verordnungen einer Evaluierung unterzogen, dabei hatte sich gezeigt, dass die Instrumente zwar noch funktionsfähig sind, aber auch Mängel aufweisen. Unternehmen sollen nun klarere Vorgaben dazu erhalten, welche horizontalen Kooperationsvereinbarungen sie eingehen können ohne Gefahr zu laufen, europäisches Recht zu verletzen. Außerdem soll die Aufsicht über solche Vereinbarungen durch die Kommission, nationale Kartellbehörden und nationale Gerichte vereinfacht werden. Die Konsultation behandelt in ihrem zweiten Teil die Optionen für eine mögliche Überarbeitung der HGVO, im dritten Teil geht es um sonstige Probleme und Elemente, beispielsweise hinsichtlich Verbesserungen und Klarstellungen. Beispielsweise geht es unter 5.1 um die Teilnahme von KMU, Forschungsinstituten und Hochschulen an FuE-Vereinbarungen und Spezialisierungsvereinbarungen.

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