Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 15/2021

Leitlinien zu Verhaltensregeln als Instrument für die Datenübermittlung – EDSA

23.07.2021Newsletter

Der Europäische Datenschutzausschuss hat am 14. Juli 2021 Leitlinien zu Verhaltensregeln als Instrument für die Datenübermittlung angenommen und führt darüber eine öffentliche Konsultation durch.

Die Leitlinien ergänzen die EDSA-Leitlinien 1/2019 über Verhaltensregeln und Überwachungsstellen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679, welche die Bedingungen für die Annahme von Verhaltensregeln sowie die Verfahren und Regeln für die Einreichung, Genehmigung und Veröffentlichung von Verhaltensregeln sowohl auf europäischer und auf nationaler Ebene festlegen. Nach Ansicht des EDSA können die Verhaltensregeln branchenweit einheitliche Ansätze zur Einhaltung der DSGVO sicherstellen. Die Einhaltung von genehmigten Verhaltensregeln kann von den Aufsichtsbehörden bei der Bewertung spezifischer Merkmale der Datenverarbeitung, wie zum Beispiel der Datensicherheit, bei der Bewertung der Auswirkungen der Verarbeitung im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung oder bei der Verhängung eines Bußgeldes berücksichtigt werden. Interessenträger haben bis zum 1. Oktober 2021 die Gelegenheit sich an der Konsultation zu beteiligen.

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