Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 15/2021

Urteil zu polnischen Rechtsvorschriften über die Disziplinarordnung für Richter – EuGH

23.07.2021Newsletter

Der EuGH hat am 15. Juli 2021 in der Rechtssache Kommission/Polen (C-791/19) entschieden, dass Polen durch den Erlass der neuen Disziplinarordnung für Richter des Sąd Najwyższy (Oberstes Gericht, Polen) und der ordentlichen Gerichtsbarkeit gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen hat.

Der EuGH begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts nicht unempfänglich für unmittelbare oder mittelbare Einflussnahme durch die Exekutive und die Legislative ist. Darüber hinaus lässt es die Disziplinarordnung auch zu, dass der Inhalt von Gerichtsentscheidungen der Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit als Disziplinarvergehen eingestuft werden kann, was die politische Kontrolle von Gerichtsentscheidungen begünstigen kann. Mit seinem Urteil hat der EuGH allen Rügen der Kommission stattgegeben und festgestellt, dass Polen gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen hat.

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