Beitritt der EU zum Haager Übereinkommen – KOM
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) positionierte sich Ende August zum Vorschlag der Europäischen Kommission für den Beschluss des Rates zur Annahme des Haager Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.
Die BRAK bewertet den Beitritt der EU zum Haager Übereinkommen als wünschenswert. Urteile in Zivil- und Handelssachen würden hierdurch grenzüberschreitend vollstreckbar. Dies könnte zu einer erstrebenswerten Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Justiz gegenüber der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit im Rechtsverkehr mit Parteien aus Drittstaaten führen.
Weiterführende Links:
- Vorschlag der Kommission für den Ratsbeschluss (Juli 2021)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 15/2021