Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 17/2021

Folgeantrag auf internationalen Schutz – EuGH

19.09.2021Newsletter

Der EuGH entschied am 9. September 2021 in der Rechtssache XY gegen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (C-18/20), dass ein Folgeantrag auf internationalen Schutz nicht allein deswegen als unzulässig zurückgewiesen werden kann, weil die Umstände, auf die er sich stützt, bereits zur Zeit des ersten Verfahrens vorlagen.

Darüber hinaus dürfe die Wiederaufnahme des ersten Verfahrens, wo der Folgeantrag geprüft werde, nicht von einer bestimmten Frist abhängig gemacht werden. Im Ausgangsfall ging es um einen irakischen Staatsangehörigen, der einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich gestellt hatte, welcher sodann abgelehnt worden war, woraufhin dieser einen Folgeantrag stellte.

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