Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 17/2021

Studien zum „Asylpakt“ – KOM

19.09.2021Newsletter

Drei kürzlich vom EP in Auftrag gegebene Studien befassen sich kritisch mit den Gesetzesvorschlägen im Bereich des Asyl- und Migrationsrechts, welche die Europäische Kommission unter dem Titel „Neuer Pakt über Migration und Asyl“ im September 2020 vorgestellt hat und kommen dabei zu weitgehend übereinstimmenden Ergebnissen.

Einmal handelt es sich um eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des EP (EPRS), welche eine umfassende horizontale Folgenabschätzung über diesen Politikbereich durchführt, die anderen beiden Studien wurden vom Innenausschuss des EP (LIBE) in Auftrag gegeben und von der Fachabteilung Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten verfasst.

Die Studien kommen zu dem Ergebnis, dass mit den Gesetzesvorschlägen schwerwiegende negative Implikationen für die Mitgliedstaaten, und die Migranten einhergehen. Als Kernprobleme werden zum einen das Fehlen eines gerechten und effektiven Systems identifiziert, welches den Migranten und Asylsuchenden den Zugang zu ihren Rechten garantiert. Zweitens trage auch der Pakt nicht zu einer gerechten Verteilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten bei.

Schon die Ziele des Pakts seien zudem nicht hinreichend klar definiert, es fehlten eindeutige Kriterien zur Evaluierung seiner Effektivität. Die Wahl von Verordnungen als Instrument zur Förderung einer integrierten europäischen Strategie sei zwar nachvollziehbar, jedoch käme den Mitgliedstaaten ein zu großes Ermessen bei Schlüsselaspekten wie dem Rückgriff auf Inhaftierung zu. Der Pakt beinhalte ferner keine hinreichende Rechtfertigung für die Fiktion der Nichteinreise, die aufgrund der Verknüpfung des Screenings, des Asylverfahrens und des Rückführungsverfahrens zur Anwendung käme und u. a. zu einem verstärkten Rückgriff auf Inhaftierungen führe.

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