Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 17/2021

Zeitpunkt der Antragsstellung relevant für Minderjährigkeit - EuGH

19.09.2021Newsletter

Der EuGH entschied am 9. September in der Rechtssache Bundesrepublik Deutschland gegen SE (C-768/19), dass für die Einstufung einer Person als „Minderjähriger“ im Sinne der Qualifikationsrichtlinie der Zeitpunkt der Antragsstellung entscheidend ist. Damit widersprach der Gerichtshof der deutschen Rechtsauffassung.

Im Ausgangsfall ging es um einen Jugendlichen, welcher im Alter von 14 Jahren nach Deutschland eingereist war und dort einen Asylantrag stellte. Erst nachdem er volljährig geworden war, wurde ihm subsidiärer Schutz zugesprochen. Der Antrag seines Vaters auf abgeleiteten subsidiären Schutz wurde demgegenüber abgelehnt, da der Sohn zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag nicht mehr minderjährig gewesen sei. Der EuGH urteilte nun, dass diese Auffassung gegen höherrangiges Rechts verstoße, da andernfalls durch das Aufschieben einer Entscheidung eine Anerkennung als Schutzberechtigter vermieden werden könne. Die daraus abgeleiteten Rechte bestehen ferner auch nach dem Zeitpunkt der Volljährigkeit des Kindes fort.

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