Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 19/2021

Evaluierung der KMU-Definition – KOM

Die Europäische Kommission hat die seit 2005 geltende Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im September 2021 evaluiert.

15.10.2021Newsletter

Dabei ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die Definition (weniger als 250 Mitarbeiter, bis zu 50 Mio. Euro Jahresumsatz und max. 43 Mio. Euro Bilanzsumme) weitestgehend noch ihren Zweck erfüllt. Die Mehrheit der Interessenträger sprach sich insbesondere dafür aus, das Kriterium der Eigentumsverhältnisse beizubehalten. Die Eigentumsvorschriften müssten jedoch dringend präzisiert werden. Insgesamt könne die Digitalisierung von KMU und öffentlicher Verwaltung zu einer effizienteren Anwendung der Definition führen. Bei der Evaluierung festgestellte Probleme, in etwa in Verbindung mit der maximalen Anzahl von Mitarbeitern oder der Lock-in-Effekt, könnten wegen ihrer spezifischen Natur besser im jeweiligen politischen Kontext bzw. auf nationaler Ebene, als durch eine Überarbeitung der Definition behandelt werden. Es stellte sich heraus, dass eine gesonderte Definition für Midcap-Unternehmen erforderlich ist.

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