KI im Strafrecht – EP
Das EP hat am 6. Oktober 2021 seinen Initiativbericht über Künstliche Intelligenz im Strafrecht und ihre Verwendung durch die Polizei und Justizbehörden verabschiedet. Darin werden über den Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission hinausgehende Garantien gefordert, die Abgeordneten setzen sich auch mit Verteidigerrechten auseinander.
Sie betonen diesbezüglich, dass alle KI-Lösungen für die Strafverfolgung und die Justiz auch u.a. die Unschuldsvermutung und das Recht auf Verteidigung, einschließlich des Rechts zur Aussageverweigerung, den Grundsatz der Waffengleichheit und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren gemäß der Charta und der Europäischen Menschenrechtskonvention in vollem Umfang achten müssten. Solche Systeme brächten ferner das Risiko einer Machtasymmetrie mit sich. Ein klarer Rechtsrahmen sei erforderlich. Die Abgeordneten sprechen sich ferner u.a. für ein generelles Verbot biometrischer Überwachung des öffentlichen Raumes aus. Auch die BRAK hatte sich in ihrer Stellungnahme kritisch zum Verordnungsentwurf geäußert.
Weiterführende Links:
- Initiativbericht des Europäischen Parlaments (Oktober 2021)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 52/2021 (August 2021)