Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 19/2021

Urteil zu nicht-einvernehmlichen Versetzungen von Richtern in Polen – EuGH

Der EuGH hat am 6. Oktober 2021 in der Rechtssache W.Z. (C487/19) entschieden, dass nicht-einvernehmliche Versetzungen von Richtern an andere Gerichte oder zwischen zwei Abteilungen desselben Gerichts die Grundsätze der Unabsetzbarkeit von Richtern und der richterlichen Unabhängigkeit verletzen können.

15.10.2021Newsletter

Der Gerichtshof hebt hervor, dass in diesem Zusammenhang die für nicht-einvernehmliche Versetzungen von Richtern geltenden Regelungen, ebenso wie eine Disziplinarordnung, die erforderlichen Garantien aufweisen müssen, dass die richterliche Unabhängigkeit nicht durch Einflussnahme von außen beeinträchtigt werden kann.

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