Anhörung im Rahmen der Vollstreckung eines EuHB – EuGH
Am 26. Oktober 2021 hat sich der EuGH in den verbundenen Rechtssachen C-428/21 PPU und C-429/21 PPU mit dem Recht auf Anhörung bei der Vollstreckung Europäischer Haftbefehle (EuHB) auseinandergesetzt.
Die Rechtbank Amsterdam hatte den EuGH insbesondere zu der Frage angerufen, in welchem Mitgliedstaat die auszuliefernde Person die Möglichkeit zur Anhörung haben muss und wie dieses Recht ausgeübt werden kann, falls es sich dabei um den Vollstreckungsstaat handelt. Ein solches Recht durch die vollstreckende Behörde soll es nach der Übergabe an die ausstellende Behörde geben, wenn letztere erstere um Zustimmung ersucht hat. Die Mitgliedstaaten können eigene Verfahrensvorschriften erlassen.
Weiterführender Link:
- Urteil des EuGH (Oktober 2021)