Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 21/2021

„Brexit“ – EuHB-Regeln trotz Opt-in-Regelung für Irland bindend – EuGH/Generalanwältin

Die Generalanwältin Kokott hat sich am 9. November 2021 in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache PPU Governor of Cloverhill Prison (C-479/21) u.a. dafür ausgesprochen, dass die Bestimmungen des Austrittsabkommens und des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit, die die Fortgeltung der Regelung über den Europäischen Haftbefehl in Bezug auf das Vereinigte Königreich vorsehen, für Irland trotz der Opt-in-Regelung des Protokolls Nr. 21 zum EUV und zum AEUV bindend sein sollen.

12.11.2021Newsletter

Die Generalanwältin führt aus, dass die beiden Abkommen nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des Protokolls Nr. 21 fallen, welches vorsieht, dass Maßnahmen der EU für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts nur bindend seien, wenn Irland ein ausdrückliches Opt-in ausübt. Die beiden Abkommen seien demgegenüber auf die Zuständigkeit der EU bzgl. der Einzelheiten eines Austritts bzw. für den Abschluss eines Assoziierungsabkommens gestützt. Hinsichtlich des Austrittsabkommens führt sie u.a. aus, es könne nicht erwartet werden, dass dies immer dann, wenn spezifische Bereiche berührt würden, auch deren Bestimmungen herangezogen werden müssten. In Bezug auf das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit verweist sie u.a. auf die Zustimmung Irlands im Rat. Das Urteil des EuGH wird in der nächsten Woche erwartet.

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