Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 22/2021

Konsultation über Übertragung von Strafverfahren – KOM

Die Europäische Kommission führt derzeit bis zum 14. Dezember 2021 eine Konsultation über ihren Fahrplan zur Übertragung von Verfahren im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen durch.

25.11.2021Newsletter

Die Initiative zielt auf gemeinsame Vorschriften mittels Richtlinie oder Verordnung ab. Durch die gemeinsamen Vorschriften soll es effizientere Strafverfahren sowie eine verbesserte Rechtspflege in der EU geben. In ihrem Fahrplan beschreibt die Kommission drei problematische Konstellationen, die es zu überwinden gilt. Zum einen käme es aufgrund der zunehmenden grenzüberschreitenden Kriminalität vermehrt zu parallellaufenden Strafverfahren in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten. Zudem fänden Strafverfahren in einem Mitgliedstaat statt, der nicht am besten dafür geeignet ist. Schließlich gäbe es Fälle, in denen dann gar kein Strafverfahren anhängig sei. Die Kommission schlägt nun drei Optionen samt Unteroptionen vor. Es werden nichtlegislative oder legislative Maßnahmen vorgeschlagen, wobei letztere einen engeren (nur u. a. die Festlegung der zuständigen Justizbehörde, Kriterien für Ersuchen um Verfahrensübertragung etc.) oder einen weiteren (zusätzlich beispielsweise einstweilige Maßnahmen) Anwendungsbereich umfassen sollen. Im ersten Quartal 2022 soll dann eine öffentliche Konsultation mittels Fragebogen erfolgen, für das dritte Quartal wird ein entsprechender legislativer Vorschlag angekündigt.

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