Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 22/2021

Schlussanträge zur Vorratsdatenspeicherung – EuGH

Der Generalanwalt am EuGH Campos Sánchez-Bordona hat am 18. November 2021 seine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen C-793/19 SpaceNet und C-794/19 Telekom Deutschland vorgelegt und sich dabei kritisch im Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland geäußert.

25.11.2021Newsletter

In den Schlussanträgen wird betont, dass die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt ist. Was Deutschland betrifft, werden die Fortschritte, die in den deutschen Rechtsvorschriften gemacht worden sind, anerkannt, dennoch wird festgestellt, dass sich die mit diesen Rechtsvorschriften auferlegte Verpflichtung zu einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung auf eine große Vielzahl von Verkehrs- und Standortdaten erstreckt, wobei die zeitliche Begrenzung, die für diese Maßnahme gilt, nicht der Ersatz für eine selektive Speicherung von Daten über die elektronische Kommunikation ist. Der Generalwalt erinnert daran, dass in jedem Fall der Zugang zu diesen Daten einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Familien- und Privatleben sowie den Schutz personenbezogener Daten darstellt, unabhängig von der Länge des Zeitraums, für den der Zugang zu den genannten Daten begehrt wird.

Weiterführende Links: