Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 22/2021

Stellungnahme zum Statut für europäische länderübergreifende Verbände und gemeinnützige Organisationen – EP

Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EP hat am 9. November 2021 für eine Stellungnahme zum Entschließungsentwurf für ein Statut für europäische länderübergreifende Verbände und gemeinnützige Organisationen gestimmt.

25.11.2021Newsletter

In der Stellungnahme der Berichterstatterin Anna Júlia Donáth (renew/HU) wird die Europäische Kommission unter anderem dazu aufgefordert, ein Gesetzespaket zu verabschieden, welches ein Statut für Europäische Verbände beinhaltet und gemeinschaftliche Regeln und Minimumstandards für gemeinnützige Organisationen vorschreibt. Sie hebt die herausragende Bedeutung der Arbeit von länderübergreifenden Verbänden und gemeinnützigen Organisationen für die Rechtsstaatlichkeit hervor. Die Zivilgesellschaft könne sich in solchen Verbänden organisieren und an der Gesetzgebung teilhaben. Die Rolle von gemeinnützigen Organisationen müsse gestärkt werden, da diese sich für den Schutz von Grundrechten engagieren, gegen Diskriminierung kämpfen und insbesondere auch Randgruppen der Bevölkerung unterstützen. Daher müsse die Arbeit solcher Organisationen EU-weit als gemeinnützig anerkannt werden und eine entsprechende Unterstützung erfahren. Gerade die Finanzierung müsse erleichtert werden. Eine einheitliche Definition von gemeinnützigen Organisationen sei für die grenzüberschreitende Anerkennung außerdem erforderlich.

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