Bewertung der Umwelthaftungsrichtlinie – KOM
Die Generaldirektion für Umwelt (DG ENV) der Europäischen Kommission hat eine Sondierung zur Bewertung der Richtlinie 2004/35/EG (Umwelthaftungsrichtlinie) veröffentlicht.
Die Richtlinie definiert Umweltschäden als Schädigungen geschützter Arten und natürlicher Lebensräume sowie von Gewässern und Böden. Sie unterscheidet zwischen verschuldensunabhängiger Haftung für Betreiber von Unternehmen, die bestimmte gefährliche Tätigkeiten ausüben und verschuldensabhängiger Haftung für Betreiber von Unternehmen, die andere Tätigkeiten ausüben. Die Bewertung der Richtlinie dient u. a. der Evaluierung, inwieweit die Richtlinie ihren Zweck erfüllt, wodurch ihre Wirksamkeit eingeschränkt wird und welche Unterschiede bezüglich der Umsetzung zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. Interessenträger können sich bis zum 27. Dezember 2021 dazu äußern.
Weiterführender Link:
- Initiative der Kommission zur Umwelthaftungsrichtlinie (November 2021)