Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 23/2021

Bewertung der Umwelthaftungsrichtlinie – KOM

Die Generaldirektion für Umwelt (DG ENV) der Europäischen Kommission hat eine Sondierung zur Bewertung der Richtlinie 2004/35/EG (Umwelthaftungsrichtlinie) veröffentlicht.

10.12.2021Newsletter

Die Richtlinie definiert Umweltschäden als Schädigungen geschützter Arten und natürlicher Lebensräume sowie von Gewässern und Böden. Sie unterscheidet zwischen verschuldensunabhängiger Haftung für Betreiber von Unternehmen, die bestimmte gefährliche Tätigkeiten ausüben und verschuldensabhängiger Haftung für Betreiber von Unternehmen, die andere Tätigkeiten ausüben. Die Bewertung der Richtlinie dient u. a. der Evaluierung, inwieweit die Richtlinie ihren Zweck erfüllt, wodurch ihre Wirksamkeit eingeschränkt wird und welche Unterschiede bezüglich der Umsetzung zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. Interessenträger können sich bis zum 27. Dezember 2021 dazu äußern.

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