Paket zur Digitalisierung der Justiz – KOM
Die Europäische Kommission hat am 1. Dezember 2021 ein umfangreiches Paket zur Digitalisierung der Justiz veröffentlicht.
Das Ziel des Pakets ist es, die Möglichkeiten, die sich durch die Digitalisierung ergeben, zukünftig verstärkt auch im Justizwesen zu nutzen und die digitale Kommunikation zum Standardkanal für grenzüberschreitende Verfahren zu machen. Dabei soll der Zugang zur Justiz in den EU-Mitgliedstaaten erhöht werden und der grenzüberschreitende Austausch sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessert werden. Das vorgeschlagene Paket zur Digitalisierung der Justiz setzt sich zusammen aus dem Vorschlag einer Verordnung für die Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit in der EU und den Zugang zur Justiz in Zivil-, Handels- und Strafsachen, dem Vorschlag einer Richtlinie zur Anpassung der Richtlinien zur Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit, einem Vorschlag einer Verordnung zum digitalen Informationsaustausch im Bereich des Terrorismus, einem Vorschlag zu einer Richtlinie zur Anpassung des Ratsbeschlusses 2005/671/JHA im Hinblick auf die Angleichung der Unionsvorschriften zum Schutz von personenbezogenen Daten und einem Vorschlag einer Verordnung zur Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen.
Weiterführende Links:
- Verordnungsentwurf zur Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit (EN) (Dezember 2021)
- Anhänge des Verordnungsentwurfes zur Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit (EN) (Dezember 2021)
- Richtlinienentwurf zu Digitalisierung justiziellen Zusammenarbeit (EN) (Dezember 2021)
- Verordnungsentwurf zum digitalen Informationsaustausch im Bereich des Terrorismus (EN) (Dezember 2021)
- Richtlinienentwurf zur Anpassung des Ratsbeschlusses 2005/671/JHA (EN) (Dezember 2021)
- Verordnungsentwurf zu gemeinsamen Ermittlungsgruppen (EN) (Dezember 2021)