Schlussanträge zur Rechtsstaatlichkeitskonditionalität – EuGH
Der Generalanwalt am EuGH Campos Sánchez-Bordona hat am 2. Dezember 2021 seine Schlussanträge in den Rechtssachen C-156/21 und C-157/21 Ungarn und Polen/Parlament und Rat vorgelegt und dabei vorgeschlagen die Klagen Ungarns und Polens gegen die Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union bei Verstößen gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit (Rechtsstaatlichkeitskonditionalität) abzuweisen.
In den Schlussanträgen wird unter anderem betont, dass die Rechtsstaatlichkeitskonditionalität die Rechtsstaatlichkeit nicht durch einen Sanktionsmechanismus schützen solle, der jenem des Art. 7 EUV ähnele, sondern ein Instrument der finanziellen Konditionalität zur Erhaltung dieses Wertes der Union schaffe. Stattdessen sei dieser mit anderen Instrumenten der finanziellen Konditionalität und der Haushaltsführung in verschiedenen Bereichen des Unionsrecht zu vergleichen. Aus diesem Grund sei die Verordnung mit dem Art. 7 EUV vereinbar und stehe daher im Einklang mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EuGH (Dezember 2021)
- Schlussanträge des Generalanwalts (EN) (Dezember 2021)