Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 22/2021

Vertragsverletzung: Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen – KOM

Die Europäische Kommission hat am 2. Dezember 2021 Vertragsverletzungsverfahren gegen 18 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, wegen mangelhafter Umsetzung der Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ((EU) 2018/958) eingeleitet.

10.12.2021Newsletter

Die Kommission bemängelt, dass verschiedenste erlassene Reglementierungen,, so auch die der Berufsverbände, nicht ausreichend berücksichtigt würden. Ferner werde die Verhältnismäßigkeitsprüfung dahingehend, ob neue Reglementierungen überhaupt notwendig sind, nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Kritisiert werden auch mangelnde Vorkehrungen für die erforderlichen verfahrenstechnischen Garantien.

Die Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu antworten.

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