Vertragsverletzung: Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen – KOM
Die Europäische Kommission hat am 2. Dezember 2021 Vertragsverletzungsverfahren gegen 18 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, wegen mangelhafter Umsetzung der Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ((EU) 2018/958) eingeleitet.
Die Kommission bemängelt, dass verschiedenste erlassene Reglementierungen,, so auch die der Berufsverbände, nicht ausreichend berücksichtigt würden. Ferner werde die Verhältnismäßigkeitsprüfung dahingehend, ob neue Reglementierungen überhaupt notwendig sind, nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Kritisiert werden auch mangelnde Vorkehrungen für die erforderlichen verfahrenstechnischen Garantien.
Die Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu antworten.
Weiterführender Link:
- Pressemitteilung der Kommission (Dezember 2021)