Digitalisierung des Gesellschaftsrechts – KOM
Die Europäische Kommission hat am 21. Dezember 2021 eine öffentliche Konsultation zur Modernisierung des digitalen Gesellschaftsrechts begonnen. Interessenträger können sich bis zum 29. März 2022 dazu äußern.
Die Kommission sieht über den Wirkungskreis der Richtlinie 2019/1151/EU (Digitalisierungsrichtlinie) hinaus Handlungsbedarf für eine weitere Digitalisierung des Gesellschaftsrechts. Die Digitalisierungsrichtlinie ermöglicht bereits die online-Unternehmensgründung, die Eintragung von Zweigniederlassungen und die Anmeldung bei Unternehmensregistern. Die Fragen beziehen sich zunächst darauf, ob mehr Transparenz in Bezug auf Unternehmensinformationen gewünscht wird und inwiefern das Business Registers Interconnection System (BRIS) oder „Find a Company“ genutzt wird. Dann thematisiert der Fragebogen die Nutzung von Daten in nationalen Unternehmensregistern in grenzüberschreitenden Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren. Schließlich werden die bei einer Expansion in einen anderen Mitgliedstaat entstehenden Probleme und die Digitalisierung gesellschaftsrechtlicher Verfahren sowie neue Entwicklungen der Digitalisierung behandelt. Interessenträger können sich bis zum 29. März 2022 äußern.
Weiterführende Links:
- Öffentliche Konsultation der Kommission (EN) (Dezember 2021)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Berlin 02/2021