Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 24/2021

Umweltschutz durch strafrechtliche Maßnahmen – KOM

Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2021 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt vorgelegt. Ersetzt werden soll die alte Richtlinie 2008/99/EC, die einer Bewertung zufolge nur unzureichende Sanktionen enthielt, auf ihrer Grundlage wurden nur wenige Umweltstraftaten erfolgreich verfolgt.

23.12.2021Newsletter

Die Mitgliedstaaten werden nun verpflichtet, strafrechtliche Maßnahmen zum Umweltschutz zu ergreifen. Es werden u. a. neue Umweltstraftatbestände definiert, darunter illegaler Holzhandel und illegale Wasserentnahme. Zudem soll ein gemeinsames Mindestmaß für Sanktionen festgelegt werden, zusätzliche Sanktionen sollen beispielsweise die Wiederherstellung der Natur und der Ausschluss vom Zugang zu öffentlichen Mitteln und Vergabeverfahren sein. Strafverfolgungsbehörden und RichterInnen sollen entsprechend fortgebildet und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ausgebaut werden. Die Mitgliedstaaten werden ferner verpflichtet, Personen zu unterstützen, welche Umweltstraftaten melden.

In den Erwägungsgründen wird auf den Schutz der Unschuldsvermutung, der Rechte der Verteidigung und den Zugang zum wirksamen Rechtsbehelf hingewiesen.

Die Kommission kommt mit dem Richtlinienvorschlag einer Verpflichtung aus dem Green Deal nach.

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