Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 18/2024

Konsultation über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen – KOM

Die Europäische Kommission führt bis zum 24. Dezember 2024 eine Konsultation über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen durch, geplant ist eine Richtlinie, für die ein Vorschlag im vierten Quartal 2025 vorgelegt werden soll.

25.10.2024 Newsletter

Geplant ist die Festlegung von Mindestkriterien für die strafrechtliche Ahndung von Feuerwaffendelikten, darunter die unerlaubte Herstellung, der unerlaubte Handel und der unerlaubte Besitz von Feuerwaffen. Auch einheitliche Mindeststrafen sind vorgesehen. Die Initiative zielt darauf ab, die EU-Vorschriften in Einklang mit dem UN-Feuerwaffenprotokoll zu bringen, vorausgegangen war eine EU-Studie. Diese zeigte auf, dass ein uneinheitlicher strafrechtlicher Rahmen im grenzfreien europäischen Raum unter anderem eine höhere Zahl unerlaubter Feuerwaffen, das Ausnutzen unterschiedlicher Rechtsrahmen durch Kriminelle und ein stärkeres Gefühl der Unsicherheit seitens der Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen könnte.

Der Konsultationsbogen unterteilt sich in die Abschnitte gegenwärtige Probleme, Handlungsbedarf seitens der EU und mögliche politische Optionen sowie Auswirkungen.

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