Bewertung der EU-Richtlinie zu audiovisuellen Mediendiensten – KOM
Die Europäische Kommission führt derzeit eine Konsultation zur Bewertung und möglichen Überarbeitung der Richtlinie zu audiovisuellen Mediendiensten (AVMD-Richtlinie) durch.
Die Richtlinie soll das Funktionieren eines einheitlichen Marktes der Europäischen Union für audiovisuelle Mediendienste gewährleisten. Dementsprechend soll sie die grenzüberschreitende Verbreitung von Medieninhalten, den Schutz der Zuschauer und den Medienpluralismus sowie die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Medienunternehmen fördern.
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Bewertung der Richtlinie sollen insbesondere die Veränderungen des Marktes berücksichtigt werden. Unter anderem betrifft dies die Etablierung von Influencern, den weitgehenden Ersatz des linearen Fernsehens durch online verfügbare Inhalte und die Risiken der neuen Entwicklungen, wie den Minderjährigenschutz, die Online-Verbreitung schädlicher Inhalte und den erschwerten Zugang zu verlässlichen Medieninhalten im digitalen Umfeld.
Eine Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 1. Mai 2026 möglich.
Weiterführende Links:
- Konsultation der Kommission (Februar 2026)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 4/2020