Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 06/2026

Aufruf zur Interessenbekundung – EP

Das EP hat einen Aufruf zur Interessenbekundung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, um Anwaltskanzleien sowie auch Einzelanwälte zu identifizieren, die künftig rechtliche Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Parlaments nach deutschem Recht übernehmen könnten.

26.03.2026 Newsletter

Der Aufruf dient der Erstellung von Listen potenzieller Bewerber und Bieter, die bei künftigen Vergabeverfahren des EP zur Angebotsabgabe aufgefordert werden können. Vorgesehen sind die Listen A: Arbeits- und Sozialrecht; B: Versicherungsrecht; C: Immobilien-, Bau- und Architektenrecht. Die Liste D, deren Rechtsgebiete nicht abschließend sind, umfasst u. a. „sonstige Rechtsgebiete“ wie das Vertrags-, Straf- oder Steuerrecht. Die Listen haben eine Gültigkeit von vier Jahren ab Veröffentlichung im Amtsblatt. Eine Interessenbekundung ist während dieser Zeit – die letzten drei Monate ausgenommen – grundsätzlich jederzeit möglich. Ebenso die Interessenbekundung für gleich mehrere der Listen.

Künftige Ausschreibungen und damit verbundene Leistungskataloge können u. a. die Erstellung von Rechtsgutachten, die rechtliche Beratung des EP, Erläuterungen zu abgegebenen Stellungnahmen, die Begleitung konkreter Verfahren sowie die Vertretung des EP vor deutschen Gerichten oder in Schiedsverfahren umfassen. Die Leistungen sollen dabei grundsätzlich in englischer Sprache erbracht werden.

Interessierte Anwaltskanzleien und Einzelanwälte können ihr Interesse per E-Mail (cei.legal.assistance@europarl.europa.eu) unter Angabe der Referenznummer, der Kanzleidaten, einer Kontaktperson sowie der jeweiligen Rechtsgebietsliste bekunden. Die Vorlage weiterer Unterlagen ist zunächst nicht erforderlich.

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