Keine Schwächung des Völkerrechts – CCBE
Der CCBE ruft Staaten, internationale Organisationen, aber auch die Anwaltschaft selbst auf, sich für die Wahrung des Völkerrechts einzusetzen. Er hat in seiner Plenarsitzung Ende März 2026 ein Statement angenommen, in dem er sich äußerst besorgt angesichts aktueller Entwicklungen zeigt.
Der CCBE betont, dass Völkerrecht nicht lediglich optional gelte, dazu gehöre auch die vollumfängliche Zusammenarbeit der Staaten mit internationalen Gerichten. Richter, Staatsanwälte aber auch die Anwaltschaft müssen ihre Tätigkeit ohne Einschüchterungen und sonstige Repressalien ausüben können. Alle Akteure dürfen vor Schwächungen der internationalen Rechtsstaatlichkeit nicht die Augen verschließen.
Staaten und internationale Organisationen werden dazu aufgefordert, das Völkerrecht und die Rechtsstaatlichkeit insbesondere mit Blick auf den Schutz von Grundrechten und Grundfreiheiten auf allen Ebenen zu respektieren und einzuhalten, sie müssen die Unabhängigkeit, Autorität und das effektive Funktionieren internationaler Gerichte und Tribunale achten und vollumfänglich mit ihnen kooperieren. Richter, Staatsanwältinnen und die Anwaltschaft müssen vor Einschüchterungen oder Retaliation geschützt werden und es darf keine Repressalien, Verunglimpfung oder Sanktionierung gegen sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit geben.
Die deutsche Delegation setzte sich dabei für ein stärkeres Wording ein, welches explizit auf das Gewaltverbot aus Art. 2 Abs. 4 UN-Charta verweist.
Weiterführender Link:
- Statement des CCBE (EN) (März 2026)