Stellungnahme zur EU Inc. – BRAK
Die BRAK hat zu dem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Parlaments und des Rates zum 28. Regime – Gesellschaftlicher Rahmen – „EU Inc.“ Stellung genommen.
Das Ziel einer einheitlichen europäischen Gesellschaftsform wird grundsätzlich begrüßt. Zentrale Aspekte des Entwurfs jedoch werden kritisch beurteilt. Die Abschaffung des Mindestkapitals und die Finanzierung der Gesellschaft wie durch den Verordnungsentwurf vorgesehen, werden als eine Abkehr vom bisherigen Grundsatz der Kapitalaufbringung und den Kapitalerhaltungsvorschriften bewertet. Die rein digitale Gründung unter Verwendung elektronischer Identifizierungsmittel gemäß der eIDAS-Verordnung eröffne erhebliche Missbrauchsrisiken und gefährde die Verlässlichkeit der Registerdaten sowie den Gläubigerschutz im Insolvenzfall. Das vereinfachte Insolvenzverfahren ohne Einbeziehung eines Insolvenzverwalters gefährde den Gläubigerschutz und schwäche die Ordnungsfunktion des Insolvenzrechts.
Es wird gefordert, dass zentrale Errungenschaften wie die Registerzuverlässigkeit, Identitätsprüfung und Prävention nicht zugunsten von Beschleunigung und Automatisierung aufgegeben werden.
Weiterführende Links:
- Stellungnahme der BRAK Nr. 32/2026 (Mai 2026)