Rechtsanwaltsfachangestellte

ReFa-Ausbildungsvergütung 2026: Kammern justieren im Frühjahr nach

Die Ausbildungsvergütungen bleiben in Bewegung: Nur wenige Monate nach dem Jahreswechsel haben die Rechtsanwaltskammern ihre Empfehlungen erneut angepasst. Mit Stand 30.04.2026 setzt sich der Aufwärtstrend bei den empfohlenen Vergütungen für ReFa- und ReNo-Auszubildende fort.

07.05.2026 Aus den Kammern

Nachdem die Empfehlungen bereits zum 1. Januar leicht angehoben worden waren, liegen nun aktualisierte Zahlen vor – und sie markieren einen symbolischen Wendepunkt: Im Bundesdurchschnitt hat die empfohlene Ausbildungsvergütung teilweise im ersten Lehrjahr die Schwelle von 1.000 Euro überschritten.

Die aktuellen Bundesdurchschnitte

Im Vergleich zu den Jahresanfangswerten zeigt die statistische Auswertung der Kammerempfehlungen eine spürbare Aufwärtsbewegung:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.003,20 Euro (Januar 2026: 985,20 Euro; +1,8 %)
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.108,04 Euro (Januar 2026: 1.089,40 Euro; +1,7 %)
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.209,08 Euro (Januar 2026: 1.189,40 Euro; +1,6 %)

Damit reagieren die Kammern auf den wachsenden Wettbewerb um Nachwuchskräfte und unterstreichen das Bestreben, den Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten als attraktive Karriereoption zu erhalten.

Individuelle Spielräume und gesetzliche Grenzen

Bundesweiter Durchschnitt bedeutet nicht bundesweite Gleichheit: Die Umsetzung dieser Empfehlungen variiert nach Kanzleigröße und Region erheblich. Während einzelne Kammerbezirke wie Hamm oder Koblenz bereits im ersten Lehrjahr bis zu 1.250 Euro empfehlen, bewegen sich andere noch im dreistelligen Bereich. Größere und wirtschaftsstarke Kanzleien können die Empfehlungen häufig problemlos erfüllen oder übertreffen, kleinere Büros stoßen bisweilen an ihre Grenzen. 

Die Kammern tolerieren ein begründetes Unterschreiten der Empfehlungen in gewissem Umfang – doch die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende bildet eine Untergrenze, die unbedingt einzuhalten ist. 

Mehr als nur Gehalt

So wichtig das Signal steigender Vergütungen ist: Es allein wird den Beruf der/des Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten nicht zukunftssicher machen. Ausbildungsqualität, Arbeitsklima und echte Entwicklungsperspektiven in der Kanzlei sind ebenso entscheidend, um junge Talente für den Beruf der/des Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten zu gewinnen und zu halten.

Weiterführende Links:

Übersicht über die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammern 2026 (Tabelle, PDF)
Nachrichten aus Berlin 4/2026 v. 08.02.2026 (zu den Vergütungsempfehlungen – Stand Januar 2026)
Nachrichten aus Berlin 2/2026 v. 21.01.2026 (zur Zahl der neuen Ausbildungsverträge in 2025)
Nachrichten aus Berlin 22/2025 v. 30.10.2025 (zur gesetzlichen Mindestvergütung)

Hintergrundinformationen

Um neben der Vergütung auch die Ausbildung selbst nachhaltig zu verbessern und gute Ausbildungskanzleien sichtbar zu machen, bieten einige Rechtsanwaltskammern das Ausbildungssiegel „Azubi-geprüft“ bzw. „ReFa-geprüft“. Es wurde von der Rechtsanwaltskammer Koblenz initiiert und wird mittlerweile auch von den Rechtsanwaltskammern Bamberg, Berlin, Düsseldorf, Hamm, Freiburg, Karlsruhe, München, Nürnberg und Sachsen angeboten. Neben inhaltlichen Kriterien, die eine fachlich fundierte und respektvolle Ausbildung gewährleisten sollen, ist die Einhaltung der kammerinternen Vergütungsempfehlung zwingende Voraussetzung.

Die Idee zum Ausbildungssiegel wurde auch im BRAK-Podcast vorgestellt. Die Initiative startete vor dem Hintergrund einer hohen Zahl von Ausbildungsabbrüchen; s. dazu die Untersuchung von Theus/Nitschke, BRAK-Mitt. 2023, 212 ff.