BRAK fordert faires Verfahren für türkische Kolleginnen und Kollegen
Am 19. Februar 2020 wird ein Urteil in einem Verfahren erwartet, das in der Türkei unter anderem gegen vier Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte geführt wird.
Den insgesamt 11 Angeklagten drohen bei Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft, den Anwältinnen und Anwälten zudem der Verlust ihrer Zulassung. Angeklagt ist u.a. der Rechtsanwalt und Amnesty-Ehrenvorsitzende Taner Kılıç. Den Menschenrechtsverteidigern wird u. a. vorgeworfen, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein.
Über 120 Verfahren werden auch gegen Rechtsanwältin Eren Keskin geführt, die sich aktuell in der Berufungsinstanz gegen bereits verhängte Strafen von über 17 Jahren Gefängnis und 60.000 Euro zur Wehr setzt.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) beobachtet die Verfahren in der Türkei seit mehreren Jahren und hatte schon Anfang 2017 einen offenen Brief an den türkischen Justizminister Bekir Bozdağ gerichtet (Presseerklärung der BRAK Nr.1/2017). BRAK-Präsident RAuN Dr. Ulrich Wessels fordert mit Nachdruck ein faires Verfahren für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen: „Die Prozesse gegen die türkischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind besorgniserregend. Kolleginnen und Kollegen dürfen nicht für die rechtmäßige Ausübung ihres Berufes verfolgt werden. Wir werden die Prozesse weiter beobachten und erwarten von den türkischen Gerichten eine den rechtsstaatlichen Prinzipien folgende Verfahrensführung und insbesondere Beweiswürdigung.“