Nr. 3/2021

BRAK setzt sich für Anwaltschaft in Belarus ein

Offener Brief an Lukaschenko, Maas und Lambrecht

13.04.2021Presseerklärung

Mit Schreiben vom gestrigen Tag hat der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels, seine Bestürzung über die Situation der Anwaltschaft in Belarus zum Ausdruck gebracht und sowohl den dortigen Präsidenten Alexander Lukaschenko als auch Außenminister Heiko Maas sowie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht dringend gebeten, sich für die Interessen der Anwaltschaft einzusetzen.

Nach Informationen der BRAK werden Rechtsanwälte in Belarus bereits seit August 2020 in der Ausübung ihres freien Berufes behindert. Akut verschärft wird die Situation nun durch die geplante Änderung des „Gesetzes über die Anwaltschaft und die anwaltliche Tätigkeit in der Republik Belarus“.

Aus verschiedenen Quellen wurde der BRAK zugetragen, dass die Kolleginnen und Kollegen, die vornehmlich Vertreter der Opposition verteidigt haben, regelrechten Schikanen seitens der Strafverfolgungsbehörden und der Sicherheitskräfte ausgesetzt worden sind. Ihre Kanzleien wurden durchsucht, sie selbst wurden verhaftet, ihre Kommunikation mit Mandanten wurde unterbunden, sie haben teilweise ihre Anwaltszulassungen verloren. Einige Rechtsanwälte befinden sich in Untersuchungshaft oder stehen unter Hausarrest.

Im Hinblick auf die Änderung des Anwaltsgesetzes ist nach der BRAK vorliegenden Informationen geplant, Rechtsanwälten eine Berufsausübung in Form von Einzelkanzleien und Anwaltsbüros zu verbieten. Sie sollen in Zukunft nur im Rahmen der sog. „Juristischen Konsultationen“ tätig sein dürfen. Es entsteht der Eindruck, dass damit alle Rechtsanwälte in Belarus noch enger an das Justizministerium gebunden werden sollen, das ohnehin die Tätigkeit der Anwälte schon jetzt umfassend kontrolliert. In den sog. „Juristischen Konsultationen“ bestimmt das belarussische Justizministerium nicht nur die interne Organisation und Arbeitsweise, sondern kann über den vom Ministerium zu bestimmenden Vorsitzenden unmittelbar Einfluss auf die betroffenen Anwältinnen und Anwälte nehmen.

Künftig sollen zudem Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte durch die Räte der regionalen Anwaltskollegien erfolgen, deren Mitglieder in Abstimmung mit dem Justizministerium ernannt bzw. vom Justizministerium bestimmt werden sollen.

„Die Entwicklung ist mehr als besorgniserregend“, so BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels. „Die Unabhängigkeit der Anwaltschaft vom Staat wird hierdurch auf nicht hinnehmbare Weise verletzt. Mit dem Prinzip der Unabhängigkeit und Staatsferne der Anwaltschaft ist es nicht ansatzweise vereinbar, dass die belarussischen regionalen Anwaltskollegien zukünftig alle Anwärter auf den Anwaltsberuf mit dem Justizministerium abstimmen sollen, wobei den abgelehnten Kandidaten nicht einmal ein Rechtsmittel zustehen soll. Das ist nicht nur intransparent, sondern auch undemokratisch. Ein demokratischer Rechtsstaat, der seinen Bürgern das Recht auf faire Justiz und auf unabhängige Verteidigung gewährt, darf weder in die anwaltliche Selbstverwaltung, noch in die anwaltliche Tätigkeit eingreifen.“, bekräftigt Wessels.

Die BRAK hat daher eindringlich darum gebeten, die Verfolgung der Rechtsanwälte und die Behinderung ihrer Tätigkeit zu unterbinden und von den geplanten Änderungen des „Gesetzes über die Anwaltschaft und die anwaltliche Tätigkeit“ Abstand zu nehmen.

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