Elektronische Kommunikation mit Finanzbehörden
BRAK stemmt sich gegen "heimliches" beA-Verbot!
Noch im Juni sah es so aus, als könnte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) einen Erfolg in Sachen "Jahressteuergesetz 2024" vermelden. Nach ihrem vehementen Protest gegen die geplante Einschränkung der elektronischen Kommunikation mit den Finanzbehörden, machte man zunächst einen Rückzieher und strich die umstrittene Regelung aus dem Regierungsentwurf. Das Schreiben von BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels vom 31.05.2024 an das Bundesministerium der Finanzen sowie das Bundesjustizministerium schien Wirkung gezeigt zu haben. Zutreffend hatte Wessels moniert, dass der Ausschluss der elektronischen Kommunikation über die EGVP-Infrastruktur der Idee eines einheitlichen elektronischen Rechtsverkehrs auf Basis des OSCI-Protokollstandards widerspreche. Der gesetzliche Rahmen für den elektronischen Rechtsverkehr sehe keine Beschränkung auf gerichtliche Verfahren vor, vielmehr solle der OSCI-Standard auch im Bereich der Verwaltung genutzt werden; das sei eine Grundentscheidung des IT-Planungsrats.
Wie sich zeigt, soll an dem "beA-Verbot" nun doch festgehalten werden, denn es taucht in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 16.10.2024 zum Jahressteuergesetz wieder auf.
Sehr zum Ärger der BRAK, die bereits am 25.09.2024 ein weiteres Präsidentenschreiben an Rechts- und Finanzausschuss des Bundesrats und das BMJ geschickt hatte, nachdem zu vernehmen war, dass der Vorschlag im Bundesrat nun doch wieder diskutiert werde. Der im Folgenden tatsächlich seitens des Bundesrates erhobenen Forderung, die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung auf das Verfahren ELSTER und die Schnittstellte ERiC zu beschränken, ist die BRAK mit einer Stellungnahme (Link siehe unten) entgegengetreten. Rechts- und Finanzausschuss wurden von der Stellungnahme in Kenntnis gesetzt. Trotz fundiert begründeter Kritik der BRAK hat der Finanzausschuss den Vorschlag nun (wieder) übernommen.
Leonora Holling, Schatzmeisterin der BRAK und im Präsidium unter anderem für Steuerrecht zuständig, findet dafür deutliche Worte:
"Es ist empörend, dass durch die Hintertür - geradezu heimlich - nun doch wieder verhindert werden soll, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über ihre elektronischen Postfächer mit den Finanzbehörden kommunizieren. Das stellt einen Rückschritt dar, der sich mit der Arbeitsbelastung der Verwaltung schlicht nicht begründen lässt. Das Argument ist geradezu absurd. Wenn in den Finanzbehörden zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dieser Art der elektronischen Kommunikation vertraut sind, müssen eben mehr Personen entsprechend geschult werden. Es existiert gerade keine Beschränkung auf gerichtliche Verfahren. Es wird Zeit, dass sich die Finanzverwaltung den tatsächlichen Gegebenheiten anpasst. Den aktuellen Beschlussvorschlag lehnen wir ab!"
Weiterführende Informationen:
Presseerklärung zum Download (PDF, nicht barrierefrei)