Presseerklärung Nr. 1/2010

Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungs-gerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form für nichtig erklärt hat.

02.03.2010Presseinformation

"Wir hatten bereits in unserer Stellungnahme zum damaligen Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung darauf hingewiesen, dass die Verwertung anlasslos auf Vorrat gespeicherter Telekommunikationsdaten im Strafverfahren viel zu weit gehe und es an einer Begrenzung durch einen Katalog schwerster Straftaten fehle. Diese Auffassung hat das Bundesverfassungsgericht heute bestätigt", erklärte RA Axel C. Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer. "Hervorzuheben ist, dass das Bundesverfassungsgericht auch für einen engen Kreis von auf besondere Vertraulichkeit angewiesenen Telekommunikationsverbindungen ein grundsätzliches Übermittlungsverbot fordert. Damit wird auch die Telekommunikation mit dem Anwalt geschützt," erklärte er weiter.

Das Bundesverfassungsgericht hat die sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, die auf einer europäischen Richtlinie beruht, nicht für verfassungswidrig erklärt. Da die sechsmonatige Speicherpflicht unangetastet bleibt, musste das Bundesverfassungsgericht die Sache auch nicht dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Das Gericht betont aber zu Recht, dass die europarechtlichen Vorgaben nur die Speicherung betreffen, nicht aber die Verwendung gespeicherter Daten, die sich nach innerdeutschen Regelungen richtet. Diese innerdeutschen Verwendungsregeln verstoßen gegen das Grundrecht auf unüberwachte Telekommunikation.

Die Entscheidung liegt auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung, z.B. zur Online-Durchsuchung und stärkt erneut die bürgerlichen Freiheitsrechte gegenüber all zu weiten Eingriffsmöglichkeiten des Staates. Außerdem unterstützt das Urteil die Bemühungen der Vizepräsidentin der EU-Kommission, Viviane Reding, die Vorratsdatenspeicherung nach der EU-Richtlinie auf ihre Übereinstimmung mit europäischen Grundrechten zu überprüfen.


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