Presseerklärung Nr. 11/2010

Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt Gesetz für ein umfassendes Beweiserhebungsverbot bei Rechtsanwälten

Die BRAK begrüßt das gestern vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedete Gesetz, mit dem Rechtsanwälte bei heimlichen Ermittlungsmaßnahmen in gleicher Weise geschützt werden sollen wie Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete.

12.11.2010Presseinformation

Das bisher geltende Recht sah ein Beweiserhebungsverbot und damit ein Abhörverbot nur bei Strafverteidigern vor, während "normale" Rechtsanwälte prinzipiell abgehört werden durften.

"Diese Aufspaltung der Anwaltschaft in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft war nicht zu rechtfertigen. Sie bedeutete eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des hoch sensiblen Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Rechtsanwalt", erklärt hierzu der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges.

Filges weist zu dem darauf hin, "dass eine Unterscheidung zwischen Strafverteidigern einerseits und "normalen" Rechtsanwälten andererseits schon deshalb nicht praktikabel sei, weil gerade in einem frühen Stadium heimlicher Ermittlungsmaßnahmen für die Polizei oft nicht erkennbar ist, ob ein Rechtsanwalt als Strafverteidiger oder in sonstiger Funktion als Rechtsanwalt tätig ist. Die Frage der Verwertbarkeit eines von ihm mit seinem Mandanten geführten Gesprächs könne deshalb erst nach umfassender Prüfung des Sachverhalts beantwortet werden", erläutert Filges. "Diese gewillkürte Unterscheidung des bisherigen Gesetzes barg daher ein erhebliches Missbrauchspotential, Rechtsanwälte abzuhören, bis sich deren Strafverteidigereigenschaft erwiesen hat. Das jetzt verabschiedete Gesetz beseitigt diese von der BRAK schon immer kritisierte Unterscheidung."