Presseerklärung Nr. 12/2010

Bundesrechtsanwaltskammer warnt vor Ausweitung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung

In ihrer Stellungnahme zu dem von den Regierungsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung begrüßt die Bundesrechtsanwaltskammer die vorgesehene Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung.

17.11.2010Presseinformation

Nach dem Gesetzentwurf kann eine spätere Anordnung der Sicherungsverwahrung bereits im Strafurteil vorbehalten werden, wenn beim Täter ein Hang zur weiteren Begehung von Straftaten nur wahrscheinlich ist. Bisher musste dieser als sicher festgestellt werden. Außerdem soll anders als nach derzeitiger Rechtslage künftig eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung auch bei Ersttätern möglich sein, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren wegen Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit, oder die sexuelle Selbstbestimmung, wegen Brandstiftung, schweren Raubes oder Raub mit Todesfolge verurteilt worden sind.

"Diese geplanten Neuregelungen würden den Anwendungsbereich der ohnehin fragwürdigen vorbehaltenen Sicherungsverwahrung erheblich erweitern", erläutert Prof. Dr. Alexander Ignor, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. "Für die Strafgefangenen bedeutet der Vorbehalt eine oft jahrzehntelange Ungewissheit. Vollzugslockerungen, die unabdingbar für eine Resozialisierung sind, können nicht angewendet werden, solange die Anordnung der Sicherungsverwahrung droht. Es besteht außerdem die Gefahr, dass Richter, statt die Voraussetzungen einer direkten Anordnung der Sicherungsverwahrung zu klären, auf eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung ausweichen."

Die Bundesrechtsanwaltskammer fordert daher in ihrer Stellungnahme, in den Strafvollzugs-gesetzen des Bundes und der Länder gesetzlich klarzustellen, dass Gefangene mit vorbehaltener Sicherungsverwahrung bei entsprechender Eignung unter denselben Voraussetzungen wie andere Gefangene auch Resozialisierungsangebote sowie Vollzugslockerungen und Urlaub erhalten.

Die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer kann unter dem Menüpunkt „Stellungnahmen“ abgerufen werden.