Presseerklärung Nr. 6/2010

Satzungsversammlung fordert Prüfungskompetenz bei Verleihung des Fachanwaltstitels

Die Satzungsversammlung, das Parlament der deutschen Anwaltschaft, hat in ihrer heutigen Sitzung in Berlin beschlossen, den Gesetzgeber aufzufordern, ihr eine eigene Prüfungskompetenz im Rahmen der Verleihung des Titels eines Fachanwalts einzuräumen.

25.06.2010Presseinformation

Nach den Regeln der augenblicklich bestehenden Fachanwaltsordnung, sind die für die Verleihung zuständigen Vorstände der Rechtsanwaltskammern auf eine formale Nachprüfung der von den Kandidaten vorgelegten Qualitätsnachweise beschränkt. Dies wurde von Teilen des Anwaltsparlaments schon seit langem als eine einer Selbstverwaltungsorganisation nicht angemessenen Regelung kritisiert.

Die Satzungsversammlung hat im Zusammenhang mit der Entscheidung ein Prüfungskonzept für Fachanwälte diskutiert, das insbesondere die Stellung einheitlicher, zentral gestellter Klausuren zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse eines Fachanwalts vorsieht. Es kann ein Modell sein, das verwirklicht wird, wenn die Aufforderung an den Gesetzgeber erfolgreich ist. und damit derzeit ca. 150.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik.