Presseerklärung Nr. 1/2011

Mediation nicht erst im Gerichtssaal

BRAK schlägt Änderungen für neues Mediationsgesetz vor

14.01.2011Presseerklärung

Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt das Anliegen des gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfes eines neuen Mediationsgesetzes. Bisher hat sich die Mediation in Deutschland noch nicht als Alternative zum Gerichtsprozess etabliert, obwohl sie sich insbesondere auf bestimmten Rechtsgebieten bereits seit Jahren als effektive Konfliktlösungsstrategie bewährt hat. Ein neues Mediationsgesetz, das eine einheitliche Grundlage für konsensuale Verfahren in Deutschland schafft, ist im Grundsatz daher der richtige Weg, um die Mediation in Deutschland künftig stärker als bisher zu fördern.

Dennoch ist mehr als fraglich, ob sich mit den jetzt konkret vorgeschlagenen Regelungen dieses Ziel tatsächlich erreichen lässt. Die Bundesrechtsanwaltskammer befürchtet, dass mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Stärkung der gerichtsinternen Mediation keine Förderung, sondern eine Schwächung der außergerichtlichen Mediation einhergeht. Da die richterliche Mediation von den Parteien ohne weitere Kosten in Anspruch genommen werden kann, fehlt ein wichtiger Anreiz für die Durchführung eines außergerichtlichen Mediationsverfahrens.

Hinzu kommt, dass durch die richterliche Mediation weitere Justizressourcen in erheblichem Maße gebunden werden. Die mit dem Entwurf auch verfolgte Zielsetzung einer Entlastung der öffentlichen Haushalte und einer nachhaltigen Verkürzung der Prozessdauer wird deshalb im Wesentlichen verfehlt.

„Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf belastet stattdessen die Justiz mit einer weiteren Aufgabe und schafft gleichzeitig durch die kostenlose richterliche Mediation faktisch einen Wettbewerbsvorteil zu Lasten der gewünschten außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren“, erläutert Michael Plassmann, Vorsitzender des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung der BRAK, die Kritik der Rechtsanwälte. „Darüber hinaus gibt es weder Kostenanreize für die frühzeitige Inanspruchnahme einer Mediation noch eine finanzielle Unterstützung einer bedürftigen Partei für die außergerichtliche Streitbeilegung, wie sie z. B. mit der Prozesskostenhilfe im gerichtlichen Verfahren gewährt wird. Außergerichtliche Mediation bleibt somit ein Privileg derjenigen, die sie sich leisten können“, bemängelt Plassmann die „falsche Weichenstellung des Gesetzgebers“.