Presseerklärung Nr. 13/2011

Keine Entscheidung ohne gesicherte Fakten

Gegen vorschnelle Schließung des OLG Koblenz

05.08.2011Presseerklärung

Mit einem Schreiben hat sich der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges vor wenigen Tagen an die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtages gewandt und sie darum gebeten, die Entscheidung über eine Neuorganisation der Oberlandesgerichte nicht ohne sachlich überzeugende Gründe zu treffen.

Nach der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz im Frühjahr dieses Jahres wurde im Koalitionsvertrag der neuen Regierungsparteien festgelegt, dass die beiden bisherigen Oberlandesgerichte Zweibrücken und Koblenz organisatorisch zu einem Gericht zusammengeführt werden sollen. Sitz des Gerichtes soll dann Zweibrücken werden, das OLG Koblenz würde dadurch faktisch aufgelöst. Begründet wurde die Absicht mit dem Hinweis auf die „verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse“.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat gegen die Zusammenlegung erhebliche Bedenken. Bislang fehlten nachprüfbare Informationen über die Auswirkungen einer Schließung des Oberlandesgerichtes Koblenz, heißt es in dem Brief der BRAK an die Abgeordneten. Insbesondere würden belastbare Daten über mögliche Einsparungen bisher nicht erhoben.

Die Kammer verweist auch auf die herausragende Stellung, die das deutsche Rechtssystem im internationalen Vergleich einnimmt. Mit kostengünstigen Verfahren, bürgernahen Gerichten und berechenbaren Strukturen belegt Deutschland regelmäßig vordere Plätze in verschiedenen aktuellen Studien. Dieser Erfolg werde nachhaltig konterkariert, wenn eine mehr als 60 Jahre bestehende, anerkannte und leistungsfähige Institution auf dem Altar vermeintlicher fiskalischer Notwendigkeiten geopfert werde, so BRAK-Präsident Filges in seinem Brief. „Recht nach Kassenlage darf es in einem Rechtsstaat wie dem der Bundesrepublik nicht geben.“